Rechtliches Dokument
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Unternehmens SATLER okna in vrata d.o.o.
Bitte lesen Sie die nachstehenden Informationen sorgfältig durch. Die Unkenntnis des Angebots und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Reklamationsgrund dar!
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte; wir beraten Sie gerne.
- EINLEITUNG
- Artikel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verkäufer (SATLER okna in vrata d.o.o.) und dem Käufer, soweit diese im Angebot nicht gesondert geregelt sind. Sie enthalten Bestimmungen über Firma und Sitz des Verkäufers, Angebot, Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferung und Montage, Garantie, Reklamationen und Streitbeilegung.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verkäufe, Lieferungen, Montagen und sonstigen Leistungen, die von Satler erbracht werden.
Mit der Unterzeichnung des Angebots, der Bestätigung der Bestellung, der Zahlung der Pro-forma-Rechnung oder der Übernahme der Ware bestätigt der Käufer, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollumfänglich anzuerkennen.
Alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt wurden.
- Artikel
Abweichende Bedingungen des Käufers sind unverbindlich, sofern Satler sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- UNTERNEHMENSDATEN
- Artikel
Unternehmen: SATLER okna in vrata d.o.o.
Sitz: Bistriška cesta 2, 2319 Poljčane
Registrierungsnummer: 3337260
USt-IdNr.: SI40068382 (umsatzsteuerpflichtig)
IBAN: SI56 0400 1004 8961 321
Stammkapital: 700.000,00 EUR
Aktenzeichen: Srg 2008/21863 vom 30.05.2008
III. ANGEBOT, AUFMASS UND BESTELLUNG
- Artikel
Der Verkäufer erstellt das Angebot auf der Grundlage der vom Käufer übermittelten unverbindlichen Maße. Der Verkäufer haftet für die Maßhaltigkeit der Fenster- und Türelemente und für die Montage, sofern das endgültige Aufmaß nach Bestätigung des unverbindlichen Angebots durch eine vom Verkäufer bevollmächtigte Person durchgeführt wurde. Bei Neubauten ist der Meterriss zwingend im Aufmaßblatt anzugeben.
- Artikel
Nimmt der Käufer das Aufmaß selbst vor, haftet der Verkäufer nicht für Fehler, die auf unrichtige Maße zurückzuführen sind. Sämtliche infolge eines fehlerhaften Aufmaßes durch den Käufer entstehenden Kosten trägt der Käufer in vollem Umfang. Unterläuft einer vom Verkäufer bevollmächtigten Fachkraft beim Aufmaß ein Fehler, trägt der Verkäufer die Kosten der Fehlerbehebung. Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die wegen der nicht fristgerechten oder unvollständigen Ausführung der Arbeiten am vereinbarten Montagetermin entstehen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Fehler schnellstmöglich zu beheben.
- Artikel
Die Angebote haben informativen Charakter.
- Artikel
Vor Annahme des Angebots und Bestätigung der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, das Angebot sorgfältig zu prüfen, insbesondere die Skizzen und Angaben, und bei Unklarheiten zusätzliche Erläuterungen vom Verkäufer anzufordern. Nach Bestätigung des Angebots beziehungsweise Abschluss des Vertrags und erfolgter Lieferung kann der Käufer keine Erläuterung von Unklarheiten mehr verlangen; solche Unklarheiten können nicht Gegenstand von Reklamationsansprüchen sein. Stellt der Käufer Anforderungen, die aus fachlicher Sicht für den Verkäufer nicht vertretbar sind, und besteht er trotz eines entsprechenden Hinweises des Verkäufers darauf, schließt der Verkäufer jede Schadenersatzhaftung aus. Bei Anforderungen des Käufers, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Garantiefrist der Produkte anzupassen.
- Artikel
Als Annahme des Angebots beziehungsweise Bestätigung der Bestellung gelten:
- schriftliche Bestätigung des Angebots beziehungsweise der Bestellung
- Leistung der Vorauszahlung
- Übergabe von Sicherheiten
- Unterzeichnung des Vertrags
- Erfüllung der vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen
- sonstige schlüssige Handlungen, sofern eine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht und der Verkäufer diese als maßgeblich anerkennt.
In allen genannten Fällen gilt, dass der Käufer den Inhalt des Angebots sorgfältig geprüft hat, das Angebot seinen Anforderungen entspricht und er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers kennt. Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer bedürfen der Schriftform. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, sofern sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt wurden.
- Artikel
Der Käufer kann Angaben, die sich auf die Warenbestellung auswirken, spätestens einen Tag nach Annahme des Angebots beziehungsweise Bestätigung der Bestellung und ausschließlich schriftlich ändern. Nach Ablauf eines Tages werden Änderungen nicht mehr anerkannt beziehungsweise gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers.
- Artikel
Das Angebot gilt 15 Tage beziehungsweise bis zu dem vom Verkäufer im Angebot genannten Datum oder für die vom Verkäufer festgelegte Frist.
Für die Erstellung des Angebots muss der Käufer sämtliche Angaben bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Fertigung und Ausführung der Bestellung erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
- Maße der Öffnungen
- Höhen der fertigen Fußböden
- Öffnungsrichtungen
- Auswahl der Profile
- Glasart
- Farben und Dekore
- Art der Sonnenschutzsysteme
- Besonderheiten des Objekts
- Meterriss
- alle bekannten Hindernisse oder Einschränkungen für die Montage
Der Verkäufer erstellt ein unverbindliches Angebot auf der Grundlage der vom Käufer übermittelten unverbindlichen Maße.
Der Verkäufer haftet für die Maßhaltigkeit der Fenster- und Türelemente und für die Montage, sofern das endgültige Aufmaß nach Bestätigung des unverbindlichen Angebots durch eine vom Verkäufer bevollmächtigte Person durchgeführt wurde. Bei Neubauten ist der Meterriss zwingend im Aufmaßblatt anzugeben.
Übermittelt der Käufer unvollständige oder unrichtige Angaben, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Kosten.
Das Angebot gilt ausschließlich für die darin genannten Produkte, Mengen und technischen Spezifikationen.
Das Angebot gilt 15 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Ein neues Angebot ersetzt sämtliche vorherigen Angebote vollständig.
Sämtliche Zeichnungen, Skizzen und technischen Darstellungen dienen nur zur Information. Sofern nicht anders angegeben, werden die Öffnungsrichtungen von der Rauminnenseite aus bestimmt.
Die Zahlung der Pro-forma-Rechnung beziehungsweise die Unterzeichnung des Angebots gilt als:
- Bestätigung sämtlicher technischer Angaben
- Annahme der Preise und Zahlungsbedingungen
- Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen der Bestellung sind spätestens einen Werktag nach Bestätigung der Bestellung und ausschließlich schriftlich möglich.
Satler behält sich technische Änderungen an den Produkten vor, soweit diese aufgrund von Produktionsprozessen, Gesetzesänderungen oder Produktverbesserungen erforderlich sind.
Bei Bestellungen, die telefonisch, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg aufgegeben werden, trägt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Angaben.
Als Annahme des Angebots beziehungsweise Bestätigung der Bestellung gelten:
- schriftliche Bestätigung des Angebots beziehungsweise der Bestellung
- Leistung der Vorauszahlung
- Übergabe von Sicherheiten
- Unterzeichnung des Vertrags
- Erfüllung der vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen
- sonstige schlüssige Handlungen, sofern eine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht und der Verkäufer diese als maßgeblich anerkennt
In allen genannten Fällen gilt, dass der Käufer den Inhalt des Angebots sorgfältig geprüft hat, das Angebot seinen Anforderungen entspricht und er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers kennt. Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer bedürfen der Schriftform. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, sofern sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt werden.
- PREISE
- Artikel
Die Preise sind in Euro angegeben. Die Preise je Einheit verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und berechnet. SATLER okna in vrata d.o.o. behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn sich Mengen, Farben, Maße oder andere der Preisberechnung zugrunde liegende Umstände ändern. Rabatte sind nicht kumulierbar. Aktionsangebote sind von Rabatten ausgeschlossen.
- Artikel
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 22 %.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 9,5 % wird bei Bauleistungen (Demontage und Montage der Elemente) an Wohngebäuden berechnet, deren Eigentümer eine natürliche Person ist und die dem dauerhaften Wohnen dienen, sofern die Nutzfläche in einem Mehrfamilienhaus 120 m²[?] und in einem Einfamilienhaus 250 m²[?] nicht überschreitet.
Hierfür ist die entsprechende Erklärung auszufüllen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer die Richtigkeit der darin angegebenen Daten. Steuerpflichtige müssen zur Inanspruchnahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 9,5 % eine entsprechende Erklärung abgeben.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Artikel
Zahlungsbedingungen des Verkäufers
Möglichkeit 1 – Teilvorauszahlung
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % nach abgeschlossener Montage beziehungsweise nach Versand der Ware
- die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung beträgt 8 Tage
Diese Zahlungsart ermöglicht eine transparente Aufteilung der Kosten ohne zusätzliche Finanzierungskosten.
Möglichkeit 2 – Vollständige Zahlung bei Auftragserteilung
- 100 % Zahlung bei Bestätigung der Bestellung
- 3 % Rabatt auf den Angebotswert
- Bei einer Finanzierung über Kreditprogramme, den EKO-Fonds oder andere geförderte Finanzierungsformen wird kein Rabatt gewährt.
Möglichkeit 3 – Bankgarantie
- Die Zahlung kann durch eine unwiderrufliche Bankgarantie abgesichert werden, die bei Auftragserteilung vorzulegen ist.
- Die Zahlung wird nach abgeschlossener Montage beziehungsweise nach Versand der Ware fällig; die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage.
Möglichkeit 4 – Ratenfinanzierung
Wir bieten Käufern Finanzierungsmöglichkeiten über unsere Vertragspartner an.
Die Möglichkeiten umfassen:
- zinsfreie Rückzahlung über bis zu 24 Monate
- Rückzahlung in bis zu 84 Raten
- schnelle Genehmigung der Finanzierung
- Finanzierung auch für ausländische Staatsangehörige gemäß den Bedingungen des Kreditgebers
Leanpay
Zusätzlich steht eine Finanzierung über das Leanpay-System zur Verfügung:
- Beträge von 200 EUR bis 5.000 EUR
- Rückzahlung über bis zu 48 Monate
- kein Bankbesuch erforderlich
- keine umfangreichen Unterlagen erforderlich
- schnelle Online-Genehmigung
Der Kaufpreis ist auf das Bankkonto von SATLER okna in vrata d.o.o., IBAN: SI56 0400 1004 8961 321, unter Angabe der Referenz 00 und der Nummer der Pro-forma-Rechnung beziehungsweise Rechnung zu überweisen. Der Kaufpreis kann auch unmittelbar in der Buchhaltung am Sitz von SATLER okna in vrata d.o.o., Bistriška cesta 2, 2319 Poljčane, beglichen werden.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet und für die gewährten Rabatte eine Belastungsanzeige ausgestellt.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet und für die gewährten Rabatte eine Belastungsanzeige ausgestellt.
- Artikel
Der Käufer ist berechtigt, einer Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu widersprechen. Andernfalls geht der Verkäufer davon aus, dass der Auftraggeber die Rechnung vollständig anerkannt hat. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen und innerhalb der Frist zu begleichen, die sich auch aus dem Angebot, der Pro-forma-Rechnung beziehungsweise der Rechnung ergibt. Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung ist der Verkäufer berechtigt, vom Fälligkeitstag des jeweiligen Betrags bis zum Zahlungstag gesetzliche beziehungsweise vereinbarte Verzugszinsen zu verlangen und die im Angebot beziehungsweise Vertrag vereinbarten Rabatte wegen Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen des Verkäufers nicht zu gewähren.
- Artikel
Der Käufer leistet Zahlungen ausschließlich auf das Bankkonto des Verkäufers SATLER okna in vrata d.o.o. oder unmittelbar in der Buchhaltung am Sitz von SATLER okna in vrata d.o.o. Vertreter, Vermittler und Monteure sind nicht zur Entgegennahme des Kaufpreises beziehungsweise von Bargeld bevollmächtigt.
- Artikel
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produktpreise zu ändern, wenn sich die Listenpreise aufgrund gestiegener Rohstoffpreise oder anderer Produktionskosten ändern.
Nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des slowenischen Obligationenrechts (Obligacijski zakonik – OZ), und unter Berücksichtigung von Artikel 16 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der im bestätigten Angebot festgelegte Preis für beide Vertragsparteien verbindlich. Eine einseitige Preisänderung nach Bestätigung des Angebots ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen oder es treten gesetzlich bestimmte Umstände ein, beispielsweise wesentlich veränderte Umstände gemäß Artikel 112 OZ.
Sollte eine außergewöhnliche Situation eintreten, die eine Preiserhöhung rechtfertigt, beispielsweise ein unvorhersehbarer Anstieg der Material- oder Dienstleistungskosten, der eine wesentliche Veränderung der Umstände darstellt, müssten wir Sie rechtzeitig schriftlich darüber informieren. Sie müssten diese Mitteilung so früh erhalten, dass Sie Ihre Rechte ohne Nachteil ausüben können, beispielsweise vom Vertrag zurücktreten oder eine Vertragsanpassung verlangen können.
Jede einseitige Preisänderung ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage wäre unzulässig und würde für Sie keine zusätzlichen Verpflichtungen begründen.
Nach Vereinbarung mit dem Verkäufer werden auch zusätzlich beauftragte Arbeiten berechnet, die nicht im Angebot enthalten sind und vom Käufer während der Montage bestellt werden, beispielsweise Abschlussleisten, abschließende Maurerarbeiten, die Entsorgung alter Fenster und Türen, das Abschlagen von Mauerwerk oder Abdichtungsarbeiten mit Silikon. Zusätzlich beauftragte Maurerarbeiten umfassen keine Malerarbeiten.
- Artikel
Wird die Montage der Fenster- und Türelemente auf Wunsch des Käufers in zwei Abschnitten durchgeführt, werden dem Käufer zusätzliche Transportkosten berechnet. Für jeden Montageabschnitt wird eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Das Risiko einer Beschädigung der Elemente, die während dieser Zeit beim Auftraggeber gelagert werden, trägt der Käufer.
- Artikel
Bei Nichtzahlung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware auch nach ihrer Übergabe an den Käufer vor, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig beglichen beziehungsweise seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware zurückzunehmen; dies gilt für vollständig noch nicht eingebaute Elemente, ohne dass darin eine Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen liegt. Die Rücknahme der Ware kann zugleich zur endgültigen Auflösung des Vertrags führen. Nach der Rücknahme ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu verwerten und dem Käufer die Differenz bis zum vollständigen Warenwert sowie etwaige zusätzliche Verkaufskosten in Rechnung zu stellen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises hat der Käufer die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Eigentümers zu behandeln.
- Artikel
Gemäß Artikel 19 behält sich der Verkäufer bei einer Verletzung der Vertragsbestimmungen, insbesondere bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug, das Recht vor, die Ware zurückzunehmen; bei nicht eingebauten Elementen gilt dies für die vollständigen Elemente, bei eingebauten Elementen für die Flügel. Der Käufer gestattet dem Verkäufer den ungehinderten Zugang zu diesen Elementen und deren Abtransport. Bei eingebauten Elementen, deren Kaufpreis nicht beglichen ist, behält sich der Verkäufer das Recht auf Ersatz des Nutzens vor, den der Käufer aus diesen Gegenständen gezogen hat. Hierdurch verletzt der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht. Der Käufer verzichtet auf diesbezügliche Ansprüche.
- LIEFERUNG UND MONTAGE
LIEFERUNG
- Artikel
Die Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte und richten sich nach der Art der Produkte, den Produktionskapazitäten und dem Umfang der Bestellung. Sie werden entsprechend dem Inhalt des Angebots beziehungsweise der Pro-forma-Rechnung und unter Berücksichtigung der Auslastung der Betriebsabläufe festgelegt. Die voraussichtliche Lieferfrist ist im Angebot angegeben.
Die Lieferfrist beginnt nach:
- Bestätigung der Bestellung (endgültige Bestätigung nach Durchführung des endgültigen Aufmaßes)
- Leistung der Zahlung beziehungsweise Erfüllung der vereinbarten Bedingungen
Satler teilt dem Käufer den voraussichtlichen Montagetermin mindestens zwei Werktage vor dessen Beginn mit.
Die allgemeine Lieferfrist beträgt 6 bis 8 Wochen.
Der Verkäufer informiert den Kunden schriftlich oder telefonisch mindestens 2 Tage vor einer möglichen Abholung der Ware beziehungsweise einen Tag vor Beginn der Montage über den Liefer- und Montagetermin.
- Artikel
Die Lieferfrist verlängert sich in folgenden Fällen:
- höhere Gewalt
- Materialprobleme aufseiten des Lieferanten
- Gründe im Verantwortungsbereich des Käufers
- Artikel
Wurde die Lieferfrist aus einem vom Verkäufer zu vertretenden Grund nicht eingehalten, ausgenommen die Gründe gemäß Artikel 21, vereinbaren Käufer und Verkäufer eine angemessene Fristverlängerung, ohne dass wegen des Lieferverzugs Schadenersatz zu leisten ist, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich zu beheben.
- Artikel
Möchte der Käufer die bestellte Ware am Produktionsstandort von Satler okna in vrata d.o.o. selbst abholen und abtransportieren, kann er dies an jedem Werktag zwischen 7:00 und 14:00 Uhr tun. Die Abholung muss einen Tag im Voraus angekündigt werden. In diesem Fall tauscht SATLER okna in vrata d.o.o. die abgeholte Ware nicht um und nimmt sie nicht zurück. Baut der Auftraggeber die Fenster- und Türelemente selbst ein, kann er gegenüber Satler keine Ansprüche wegen Folgen einer unsachgemäßen Montage oder wegen Transportschäden geltend machen.
- Artikel
Die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers werden erst wirksam, nachdem der Käufer sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Verweigert der Käufer die Erfüllung oder erfüllt er seine Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verlangen. Die Gefahr für versandbereite Ware geht einen Tag nach der Mitteilung des Verkäufers auf den Käufer über.
- Artikel
Der Verkäufer behält sich Änderungen bei der Herstellung von Fenstern und Türen vor, soweit diese konstruktive oder technische Einzelheiten betreffen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Bestellt der Käufer ein falsches Produkt oder verletzt er sonstige gegenseitige Verpflichtungen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der entstandenen Kosten einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rückgabe eines falsch bestellten Produkts ist nicht möglich, wenn der Grund im Verantwortungsbereich des Käufers liegt.
- Artikel
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme, Lieferung beziehungsweise Montage zu prüfen, etwaige Mängel oder Fehler festzustellen und diese unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken; alternativ kann er einen Mangel innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der Ware reklamieren. Ein Glasbruch wird bei der Übernahme von Fenstern und Türen nur berücksichtigt, wenn der Käufer ihn bei der Übernahme schriftlich bestätigt. Spätere Glasbrüche, die nicht auf den Transport oder den Einbau der Fenster- und Türelemente durch den Verkäufer zurückzuführen sind und von einem Dritten verursacht wurden oder deren Ursache unbekannt ist, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein.
MONTAGE
- Artikel
Der Montagetermin wird dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt und verbindlich festgelegt; ohne Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer ihn daher nicht eigenmächtig verschieben.
Bei der Montage muss der Käufer persönlich oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person anwesend sein und die Ware übernehmen. Nach Abschluss der Montage ist der Käufer verpflichtet, das Objekt gemeinsam mit dem Leiter des Montageteams zu prüfen und das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich im Abnahmeprotokoll beziehungsweise auf dem Lieferschein zu vermerken. Andernfalls gilt die Ware als frei von Fehlern und Mängeln übernommen.
Vor Beginn der Montage ist der Auftraggeber verpflichtet, die Monteure beziehungsweise Satler auf mögliche Hindernisse wie Wasserleitungen oder Elektroinstallationen hinzuweisen. Andernfalls trägt der Käufer die Kosten für hierdurch entstehende Schäden sowie für montagebedingte Stillstandszeiten. Der Käufer muss für die Montage freien Zugang zum Objekt und unentgeltlich einen 220-V-Stromanschluss bereitstellen sowie, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, Leitern, Gerüste oder ein Hebegerät. Bei länger dauernden Montagearbeiten muss er außerdem einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung der Werkzeuge zur Verfügung stellen.
Im Angebot sind zusätzliche Arbeiten nicht enthalten, die bei der Erstellung des Angebots und beim endgültigen Aufmaß nicht vorhersehbar waren.
Dazu gehören insbesondere:
- Maurerarbeiten
- Instandsetzung der Öffnungen
- Gerüste
- Autokrane
- Hubarbeitsbühnen
- abschließende Malerarbeiten
- Elektroanschlüsse und Programmierung der Geräte
- Sondergenehmigungen und Straßensperrungen
Solche Arbeiten werden nach der jeweils geltenden Preisliste gesondert berechnet.
- Artikel
Der Käufer ist verpflichtet, vor Beginn der Montage die Pläne, Skizzen und sämtliche Einzelheiten vor Ort gemeinsam mit dem verantwortlichen Monteur zu prüfen und abzustimmen, damit dieser [der Käufer oder der Monteur?] über den Ablauf der Arbeiten informiert ist. Nach dem Einbau der Elemente können diese Punkte nicht mehr Gegenstand einer Reklamation sein; die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
VII. GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG
- Artikel
Bauelemente aus KUNSTSTOFF, ALUMINIUM, HOLZ, KUNSTSTOFF/ALUMINIUM oder HOLZ/ALUMINIUM werden gemäß den geltenden Normen und Standards hergestellt und verfügen über eine entsprechende A-Prüfung. Für die Produkte von SATLER okna in vrata d.o.o. gilt daher eine Garantie auf Herstellung und Montage gemäß Garantieschein:
Ein Produkt kann aus mehreren unterschiedlichen Bestandteilen bestehen, für die jeweils verschiedene Garantiefristen gelten. Die Garantie gilt ausschließlich bei Vorlage der Originalrechnung und des bestätigten Garantiescheins. Bei der Meldung eines Servicefalls müssen daher die Rechnungsnummer oder die Nummer eines anderen Dokuments, beispielsweise des Lieferscheins oder des Angebots, anhand dessen das vom Servicefall betroffene Produkt eindeutig festgestellt werden kann, zwingend angegeben werden.
25 Jahre
- auf Fensterbänke aus Kunststein, die gegen sämtliche Witterungseinflüsse, Säuren, Laugen, Salze und UV-Strahlung beständig sind und kein Wasser aufnehmen
15 Jahre
- auf Topalit-Innenfensterbänke, die gegen Temperaturschwankungen bis 180 °C, UV-Strahlung, Abnutzung und Mauerfeuchtigkeit beständig sind
10 Jahre
- auf die Farbbeständigkeit weißer Kunststoffprofile sowie von Profilen mit Holzdekor
- auf Isolierglas, auf Luftdichtheit und gegen Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum
- auf die Funktionsfähigkeit des Fensterrahmens mit Dreh-Kipp-Funktion (WINKHAUS, Typ activPilot)
- auf OBST-Türfüllungen in Weiß
5 Jahre
- auf die Farbbeständigkeit pulverbeschichteter oder eloxierter Aluminiumprofile von heroal
- auf die Farbbeständigkeit von Aluminiumrollläden
- auf die Beständigkeit sonstiger Innen- und Außenfensterbänke
- auf die Funktionsfähigkeit der Beschläge von Haustüren, Parallel-Schiebe-Kipp-Türen und Hebe-Schiebe-Türen
- auf die Farbbeständigkeit von Türfüllungen von Grad-Export sowie folierter Türfüllungen von OBST
- auf die Farbbeständigkeit folierter Profile
2 Jahre
- auf die Funktionsfähigkeit von Sonnenschutzsystemen wie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Rollladen Gurtwicklern bei Einhaltung der Gebrauchs- und Wartungsanleitung
- auf Motoren für Sonnenschutzsysteme
- auf Türfüllungen von Grad-Export in Dekorausführung
- auf Beschläge zur Kippöffnung von Fenstern über einen verlängerten Bedienhebel
- auf die Montage, Abschlussarbeiten und das Absinken beziehungsweise Durchhängen der Flügel
1 Jahr
- auf Elektromaterial
- auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffrollläden beziehungsweise Rollladenlamellen
- auf den Federantrieb von Rollladen Gurtwicklern und die Monocomando-Bedienung
- auf die Farbbeständigkeit von Messingbeschlägen
- auf sämtliche sonstige Materialien, die vorstehend nicht genannt wurden
Die Garantie gilt nicht für mechanisch verursachte Beschädigungen oder Kratzer, die nach der Montage oder Lieferung entstanden sind. Die Garantie gilt für die vorstehend genannten Materialien nicht, wenn diese aggressiven Stoffen wie Säuren oder Salzen ausgesetzt wurden.
Eine Rückgabe von Produkten aufgrund von Mängeln, die vom Kunden zu verantworten sind, ist nicht möglich.
Den Garantieschein erhält der Kunde nach Abschluss der Arbeiten gemeinsam mit der Rechnung.
- Artikel
Der Käufer kann eine Reklamation geltend machen, wenn er seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere wenn er:
- die Produkte unverzüglich bei der Übernahme prüft
- unverzüglich einen Antrag auf Behebung des reklamierten Mangels stellt
- der Reklamation Beweismittel beifügt (Kopie des Abnahmeprotokolls Fotografien und Zahlungsnachweis)
Der Verkäufer teilt dem Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Reklamation mit, ob der Anspruch berechtigt ist.
- Artikel
Die Garantie gilt nicht für:
- gewöhnlichen Verschleiß
- mechanische Beschädigungen
- Schäden durch Hagel, Feuer, Überschwemmungen oder andere Naturereignisse
- Schäden infolge eines Einbruchs
- Schäden durch unsachgemäße Verwendung
- Eingriffe durch nicht autorisierte Personen
- Schäden durch aggressive Reinigungsmittel oder Chemikalien
- nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers
Visuelle Besonderheiten des Glases, die innerhalb der nach den geltenden europäischen Richtlinien zur Beurteilung der Glasqualität zulässigen Toleranzen liegen, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein.
Beschädigungen des Glases nach Übernahme der Produkte sind nicht von der Garantie umfasst.
Servicearbeiten werden innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen ausgeführt.
- Artikel
Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb von höchstens 60 Tagen nach Eingang der schriftlichen Aufforderung zur Behebung des reklamierten Mangels:
- einen vorhandenen Mangel an der Ware zu beheben oder
- dem Kunden eine Gutschrift zu erteilen oder die Ware auszutauschen
Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern nicht im Voraus einvernehmlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei einer schuldhaften Nichterfüllung wesentlicher Verpflichtungen durch den Verkäufer ist der Ersatz für Schäden an Personen oder Sachen auf die Versicherungssumme begrenzt.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle sonstigen Schadenersatzansprüche, unabhängig von der formalen Berechtigung der Reklamationen.
Die vorstehende Bestimmung gilt nicht bei anfänglicher Nichterfüllung, bei vom Verkäufer zu vertretenden Produktmängeln und bei Ansprüchen nach den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes.
Soweit die Haftung oder Gewährleistung des Verkäufers beschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch für die Haftung seiner Beschäftigten und der in sein Vertriebs- und Vertreternetz eingebundenen Personen.
VIII. DATENSCHUTZ
- Artikel
SATLER okna in vrata d.o.o. verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Slowenien sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO).
Personenbezogene Daten von Käufern, Auftraggebern und anderen Nutzern werden ausschließlich zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
- Erstellung von Angeboten und Pro-forma-Rechnungen
- Abschluss und Durchführung von Verträgen
- Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen
- Erbringung von Montage-, Service- und Garantieleistungen
- Ausstellung von Rechnungen und Führung der Geschäftsunterlagen
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Kommunikation mit Kunden im Zusammenhang mit Bestellungen und Dienstleistungen
Satler verarbeitet nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zwingend erforderlich sind.
Die übermittelten personenbezogenen Daten können gegenüber Auftragsverarbeitern und Geschäftspartnern offengelegt werden, soweit dies für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist, beispielsweise gegenüber Transportunternehmen, Monteuren, Finanzierungsanbietern, Buchhaltungsdienstleistern oder IT-Dienstleistern. Sämtliche Empfänger sind gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verpflichtet.
Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies nach den geltenden Vorschriften erforderlich ist beziehungsweise wie es der Zweck erfordert, für den sie erhoben wurden.
Die betroffene Person hat das Recht auf:
- Auskunft über ihre personenbezogenen Daten
- Berichtigung unkorrekter Daten
- Löschung der Daten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Beschwerde beim Informationsbeauftragten der Republik Slowenien
Ausführlichere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Satler, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist.
- STREITBEILEGUNG
- Artikel
Im Streitfall bemühen sich Verkäufer und Käufer zunächst, den Streit einvernehmlich untereinander beizulegen. Gelingt dies nicht, versuchen sie eine außergerichtliche Mediation. Kommt keine gemeinsame Lösung zustande, ist für die Streitbeilegung das Gericht in Slovenske Konjice zuständig.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Kalkulationen und ähnlichen Unterlagen, die sich nicht unmittelbar auf das Produkt selbst auswirken, ohne vorherige Ankündigung oder Benachrichtigung des Kunden vorzunehmen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SATLER okna in vrata d.o.o. treten am 17.06.2026 in Kraft.